Göttinger Graduiertenschule Gesellschaftswissenschaften

Gesetze, die Sie betreffen: Datenschutz und Krankenversicherung

Datenschutzgrundverordnung

Gemäß der Datenschutzgrundverordnung informieren wir die Mitglieder der GGG darüber, dass wir von den promovierenden Mitgliedern jene Daten, die im Fragebogen enthalten sind, speichern. Darüber hinaus speichern wir, wenn Sie sich für einen Kurs anmelden, für Kurse gesperrt wurden oder eine Förderung der GGG erhalten haben. Diese Daten werden nach Abschluss der Promotion für eventuell notwendige spätere Prüfungen, für statistische Zwecke und ggf. für die Ansprache als Alumni gespeichert.

Die Kerndaten (Name, Geschlecht, deutscher oder internationaler Abschluss, Erstbetreuung und E-Mailadresse) werden im Rahmen Ihrer Promotion innerhalb der Universität Göttingen verwendet. Daten werden nicht außerhalb der Universität Göttingen weitergegeben und vor dem Zugriff durch Dritte geschützt.

Alle promovierenden oder betreuenden Mitglieder sowie Interessierte erhalten während der laufenden Promotion, oder weil Sie sich bei uns gemeldet haben, den Newsletter der GGG per E-Mail. Sofern Sie diesen Newsletter nicht mehr erhalten möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail.

Urteil zur Krankenversicherung für Promovierende

Das Bundessozialgericht hat am 07.06.2018 bestätigt, dass Promovierende während ihres Promotionsstudiums nicht als Studierende in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert werden können. Das Bundessozialgericht führte aus, dass der für den Bereich der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung maßgebliche Begriff des „eingeschriebenen Studenten“ nicht mit den hochschulrechtlichen Begrifflichkeiten deckungsgleich sei.

Dies führt insbesondere bei Promovierenden mit Stipendien zu erheblichen Kosten für die Krankenversicherung, da sie als „Selbstständige“ eingestuft werden, was Kosten zwischen 150 und 400 Euro pro Monat je nach Krankenversicherung bedeutet.

Dies verschärft sich durch die zweite Entscheidung des BSG, dass eine Sachkostenpauschale im Promotionsstipendium eine beitragspflichtige Einnahme sei.