Wir stellen vor: die Vertrauenspersonen der gesellschaftswissenschaftlichen Fakultäten
In allen Fakultäten der Georg-August-Universität gibt es Vertrauenspersonen, die in allen Fragen guter wissenschaftlicher Praxis ansprechbar sind. Grundlage ihrer Arbeit ist die „Ordnung der Georg-August-Universität Göttingen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ vom 21.12.2016 (Amtliche Mitteilungen Nr. 68, 22.12.2016). Allgemeine Verfahrensgrundsätze sind dabei Vertraulichkeit, Fairness und Transparenz für alle Beteiligten. Anzeigen und Anfragen um Rat werden vertraulich behandelt, es erfolgt keine Mitteilung an Vorgesetzte oder Betreuer*innen.
Wissenschaftliches Fehlverhalten liegt vor bei:
- Falschangaben (z.B. „durch Auswählen erwünschter und Zurückweisen unerwünschter Ergebnisse, ohne dies offen zu legen“),
- Verletzung geistigen Eigentums (hierzu zählen u.a. das „Plagiat“, „die Anmaßung wissenschaftlicher Autor- oder Mitautorschaft ohne eigenen wissenschaftlichen Beitrag“, „die unbefugte Veröffentlichung und das unbefugte Zugänglichmachen gegenüber Dritten, solange das Werk, die Erkenntnis, die Hypothese, die Lehre oder der Forschungsansatz noch nicht veröffentlicht sind“, „die Inanspruchnahme der (Mit-)Autorschaft einer anderen Person ohne deren Einverständnis“ oder auch „die willkürliche Verzögerung der Publikation einer wissenschaftlichen Arbeit, insbesondere als Herausgeberin oder Herausgeber, Gutachterin oder Gutachter oder Mitautorin oder Mitautor“),
- Beeinträchtigung der Forschungstätigkeit anderer sowie
- Verletzung der anerkannten Regeln der Autorschaft.
(ebd., „AnIage I – Katalog von Verhaltensweisen, die als wissenschaftliches Fehlverhalten anzusehen sind“).
Die Vertrauenspersonen werden in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und in Fragen vermuteten wissenschaftlichen Fehlverhaltens tätig. Sie beraten, unterstützen, vermitteln. Im Hinblick auf wissenschaftliches Fehlverhalten sind die Vertrauenspersonen Bindeglied zur ständigen Ombudskommission der Universität. Bei arbeits-, disziplinar- und finanzrechtlichen Fragen können mit Einverständnis der Betroffenen die fachlich zuständigen Personen der jeweiligen Einrichtungen kontaktiert werden.
Vertrauenspersonen in den Trägerfakultäten der GGG sind:
- Prof. Dr. Uwe Murmann (Juristische Fakultät bzw. Ombudsperson der Universität)
- Prof. Dr. Klaus-Peter Horn (Sozialwissenschaftliche Fakultät)
- Dr. Melanie Klett (für die wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen und Postdocs) und Prof. Dr. Susan Seeber (für die Hochschullehrenden) (Wirtschaftswissenschaftliche Fakultä)
Selbstverständlich sind die genannten Vertrauenspersonen der Fakultäten auch Ansprechpartner*innen für die Doktorandinnen und Doktoranden der GGG in Fragen wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Außerdem können sich Betroffene an die Ombudsstelle der Universität wenden.
Einen Überblick zu den Gremien und Ansprechpersonen des Ombudssystems und zur Stärkung der guten wissenschaftlichen Praxis finden sie auch hier bei der GGG.