Göttinger Graduiertenschule Gesellschaftswissenschaften

Corona-bedingtes Notfallstipendium

Die GGG vergibt Notfall-Stipendien an Promovierende der Gesellschaftswissenschaften, die ohne eigenes Verschulden in eine unvorhersehbare Notlage geraten sind. Ein solcher Notfall kann auch in Folge der SARS-CoV-2-Pandemie anerkannt werden, sofern diese Verzögerung sich nachvollziehbar unmittelbar auf die Promotion und nicht nur allgemein auf die Lebensverhältnisse auswirkt. Dies beinhaltet Erschwernisse, die unmittelbar die Forschung oder Publikation betreffen (wie zwingend und auf Anweisung verschobene Forschungsreisen und Forschungsaufenthalte, geschlossene Feldforschungseinrichtungen, unerwarteter Wegfall des Stipendiums). Beim Antrag ist genau darzulegen, inwiefern und wie lange das Promotionsprojekt als Ganzes nicht durchgeführt werden konnte, und wie diese Verzögerung sich auf die SARS-CoV-2-Pandemie zurückführen lässt.

https://www.uni-goettingen.de/de/543121.html