Informationen der Stabsstelle Chancengleichheit und Diversität: Möglichkeiten inklusiver Formulierungen in Anreden und Stellenausschreibungen
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2017 ist Ende Dezember 2018 das „Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben“ beschlossen worden. Neben „weiblich“, „männlich“ und dem Offenlassen des Eintrags gibt es in Zukunft auch die Kategorie „divers“ als Personenstandseintrag – mit Auswirkungen auch auf institutionelle Vorgänge. Betroffenenverbände begrüßen die Entwicklung grundsätzlich, kritisieren jedoch im Gesetz formulierte Bedingungen deutlich.
Vor dem Hintergrund des neuen Gesetzes und dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu einem dritten, positiven Geschlechtseintrag hat die Stabsstelle Informationen zu Möglichkeiten inklusiver Formulierungen in Anreden und Stellenausschreibungen aufbereitet:
Stabsstelle Chancengleichheit und Diversität: Link Anredeformen, Link Stellenausschreibungen
Hintergrundinformationen: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, Bundesgesetzblatt, Presseerklärung BV Trans, Statement „Dritte Option“