Änderungen in der Förderpraxis der GGG
Ab 2022 entfallen die bisherigen Notfallstipendien der GGG. Das Abschlussstipendium für internationale Promovierende des DAAD und das Familienfreundliche Abschlussstipendium der GGG bleiben im Angebot der GGG.
Das Familienfreundliche Abschlussstipendium fördert die Vereinbarkeit von Kindern bzw. Pflege mit dem erfolgreichen Abschluss der Promotion. Hierfür ist es ab 2022 erforderlich, den Antrag zunächst in Ihrer Fakultät einzureichen (Sowi: bei der Gleichstellungsbeauftragten, Wiwi im Department oder sonst im Studiendekanat, Jura im Dekanat oder Studiendekanat). Wenn diese bestätigt, dass a) keine anderen Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen und b) keine anderen Gründe als Kinder oder Pflegeaufgaben zur Verlängerung der Promotionszeit geführt haben, wird der Antrag an die GGG weitergeleitet.
Die nächste Bewerbungsfrist bei der GGG ist der 15.06.2022. www.uni-goettingen.de/ggg-foerderung