Einmalzahlung von 200 Euro für eingeschriebene Promovierende
Sicherlich haben Sie schon von der 200-Euro-Einmalzahlung für Menschen in Ausbildung gehört, die von der deutschen Regierung bereitgestellt wird, um Menschen in Ausbildung von den hohen Energiekosten zu entlasten. Auch Promovierende können die Förderung beantragen, wenn Sie am 1. Dezember 2022 an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren. Die Informationen sind auf folgender Website zu finden: https://www.einmalzahlung200.de/eppsg-de.
Alle Studierenden, die zur Antragsstellung berechtigt sind, haben von der Universität Göttingen eine E-Mail erhalten. Im eCampus finden Sie einen individuell erstellten Code und eine PIN. Für die Beantragung benötigen Sie ein BundID-Konto sowie einen individuellen Code und gegebenenfalls eine PIN. Mit diesen Zugangsdaten können Sie Ihren Antrag bei der Plattform stellen und verifzieren. Loggen Sie sich bitte zunächst im eCampus ein, um Ihren individuellen Code zu erhalten. Sie finden den Code in einem eigenen Informationsfeld auf der Startseite. Dort finden Sie ebenfalls eine PIN. Sollten Sie Ihr BundID-Konto ohne ELSTER-Zertifikat oder Online-Ausweisfunktion angelegt haben, können Sie die PIN nutzen, um ihr BundID-Konto bei der Antragsstellung zu verifizieren.
Weitere Infos und FAQs finden Sie unter www.uni-goettingen.de/de/672965.html.