Projektförderung Betriebliches Mobilitätsmanagement (Deadline 31.08.2023)
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert Projekte, die einen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele durch Umsetzung innovativer und umfassender Konzepte des Betrieblichen Mobilitätsmanagements leisten.
Gefördert werden innovative und umfassende Umsetzungsprojekte des Betrieblichen Mobilitätsmanagements (nachfolgend: BMM) im Sinne der Definition der Richtlinie auf der Basis bereits vorliegender Mobilitätskonzepte oder vertiefter, konzeptioneller Überlegungen.
Die Umsetzungsprojekte müssen verschiedene Handlungs- und Aktionsfelder einbeziehen. Sie sollen einen Demonstrationscharakter entfalten und als wichtige Impulse für anwendungsorientierte Zukunftslösungen dienen. Nicht konzertierte Einzelmaßnahmen sind nur in begründeten Ausnahmefällen förderfähig, z. B. wenn sie bereits begonnene Umsetzungsmaßnahmen ergänzen und insoweit kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn gegeben ist.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Projektskizzen sind einzureichen bis zum 31. August 2023.
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